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Adress­änderung im Handels­register

Firmbase erstellt für Ihre GmbH oder AG die Anmeldung der neuen Firmenadresse, bei einer c/o-Adresse auch die Domizilannahmeerklärung, und reicht beides beim Handelsregisteramt ein. Bleibt die Gesellschaft in derselben Gemeinde, braucht es keine Beurkundung.

CHF 147 zzgl. MWST pro Anmeldung.

Was Firmbase bei einer Adress­änderung übernimmt

Zieht Ihre Gesellschaft innerhalb derselben politischen Gemeinde um, ändert sich im Handelsregister nur das Rechtsdomizil, also die Adresse mit Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Der Sitz bleibt derselbe, die Statuten ändern sich in diesem Fall nicht, und es braucht keine Beurkundung. Die Adressänderung im Handelsregister melden Personen an, die für die Gesellschaft zeichnungsberechtigt sind.

Wir erstellen die Anmeldung mit der neuen Adresse und, wenn die Gesellschaft dort c/o domiziliert ist, die Domizilannahmeerklärung. Nach der Unterzeichnung reichen wir die Unterlagen beim Handelsregisteramt ein; Sie können die Anmeldung auch selbst einreichen. Ändern Sie gleichzeitig Personen oder Zeichnungsberechtigungen, nehmen wir das in dieselbe Anmeldung auf.

Ablauf bis zum Eintrag im Handelsregister

  1. Erfassen

    Gesellschaft auswählen, die neue Adresse erfassen und angeben, ob die Gesellschaft dort eigene Räume hat oder c/o domiziliert ist

    Wer
    Sie
  2. Unterlagen

    Wir erstellen die Unterlagen

    Wer
    Firmbase
  3. Unterzeichnen

    Sie unterzeichnen die Anmeldung, der Domizilhalter die Domizilannahmeerklärung

    Wer
    Sie
  4. Eintrag

    Einreichung beim Handelsregisteramt, Eintrag und Publikation im SHAB

    Wer
    Firmbase, Handelsregisteramt

Adress­änderung oder Sitzverlegung

Massgebend ist die politische Gemeinde, nicht der Ortsname der Postadresse. Ein Ortsteil kann eine eigene Postleitzahl haben und trotzdem zur bisherigen Gemeinde gehören. Bleibt die Gesellschaft in derselben Gemeinde, ist es eine Adressänderung. Zieht sie in eine andere Gemeinde, auch im selben Kanton, verlegt sie ihren Sitz. Weil der Sitz in den Statuten steht, wird diese Statutenänderung öffentlich beurkundet; mehr dazu unter Sitzverlegung. Wenn Sie im Auftrag die neue Adresse erfassen, ordnet der Auftrag die Änderung anhand der Gemeinde zu.

Eigene Räume oder c/o-Adresse

Das Rechtsdomizil kann die eigene Adresse der Gesellschaft sein oder die Adresse eines Dritten, dann mit dem Zusatz «c/o». Für eigene Räume genügt die neue Adresse in der Anmeldung. Bei einer c/o-Adresse gehört eine Erklärung des Domizilhalters zur Anmeldung, dass er der Gesellschaft an seiner Adresse ein Rechtsdomizil gewährt. Diese Domizilannahmeerklärung bereiten wir vor; der Domizilhalter unterzeichnet sie.

Eine Geschäftsadresse in Baar-Zug, auch als eigenständige Adresse ohne c/o, bieten wir interessierten Gründerinnen und Gründern an: Geschäftsadresse in Baar-Zug.

Leistungsumfang und Preis

Preis der Adressänderung
LeistungPreis zzgl. MWST
AdressänderungPreis pro Anmeldung
Neue Adresse in derselben GemeindeCHF 147

Alle Preise zzgl. MWST.

Zusammen mit anderen Änderungen. Ändern Sie mit der Adresse auch Personen oder Zeichnungsberechtigungen, gehört alles in dieselbe Anmeldung, und Sie bezahlen einmal CHF 147 zzgl. MWST. Kommt eine Änderung mit Beurkundung hinzu, etwa ein neuer Firmenname, ist die Adresse im Preis von CHF 497 zzgl. MWST für diese Beurkundung inbegriffen. Alle Änderungen und Preise finden Sie unter Firma ändern.

Inbegriffen
  • Anmeldung mit der neuen Adresse
  • bei einer c/o-Adresse: Domizil­annahme­erklärung
  • Einreichung beim Handelsregisteramt
  • Kostenlose Beratung und professionelle Betreuung
Nicht inbegriffen
  • Gebühren des Handelsregisteramts
  • Bankgebühren
  • Unterschrifts­beglaubigungen
  • Kosten einer Prüfungsbestätigung, wo das Gesetz eine verlangt, etwa bei einer Sacheinlage

Wir garantieren die Eintragung im Handelsregister. Lehnt das Amt die Anmeldung ab, korrigieren wir die Unterlagen kostenlos.

Häufige Fragen

Die Gesellschaft meldet die neue Adresse beim Handelsregisteramt des Kantons an, in dem sie ihren Sitz hat. Die Anmeldung unterzeichnen Personen, die für die Gesellschaft zeichnungsberechtigt sind, so wie ihre Zeichnungsberechtigung eingetragen ist; bei einer c/o-Adresse liegt die Domizilannahmeerklärung bei. Bei Firmbase erfassen Sie die neue Adresse online, und wir erstellen die Unterlagen und reichen sie nach der Unterzeichnung ein.

Ja, solange die neue Adresse in derselben politischen Gemeinde liegt. Dann bleibt der Sitz gleich, und es braucht keine Beurkundung. Liegt die neue Adresse in einer anderen Gemeinde, ist der Umzug eine Sitzverlegung.

Unser Preis beträgt CHF 147 zzgl. MWST pro Anmeldung, bei einer c/o-Adresse mit Domizilannahmeerklärung. Dazu kommt die Gebühr des Handelsregisteramts von CHF 30 für die neue Adresse, zuzüglich allfälliger Auslagen; sie ist in unserem Preis nicht enthalten. Das Amt stellt sie der Gesellschaft direkt in Rechnung. Immer wieder verschicken private Firmen Rechnungen, die wie solche des Handelsregisteramts aussehen. Diese Rechnungen müssen Sie nicht bezahlen.

Eine Beurkundung braucht es nicht, weil sich die Statuten in diesem Fall nicht ändern. Auf Papier müssen die Unterschriften auf der Anmeldung beglaubigt sein, ausser das Amt hat sie für dieselbe Gesellschaft schon beglaubigt erhalten; eine Anmeldung mit qualifizierter elektronischer Signatur braucht keine Beglaubigung. Beglaubigungskosten sind in unserem Preis nicht enthalten.

Eine Eintragung wird mit ihrer Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) wirksam. Ab dann kann niemand einwenden, er habe die neue Adresse nicht gekannt.

Der Domizilhalter kann die Löschung des Rechtsdomizils selbst beim Handelsregisteramt anmelden. Hat die Gesellschaft an ihrem Sitz kein Rechtsdomizil mehr, ist das ein Mangel in ihrer Organisation. Das Amt fordert sie auf, ihn innert Frist zu beheben, und überweist die Sache danach dem Gericht. Melden Sie deshalb rechtzeitig eine neue Adresse an; liegt sie in derselben Gemeinde, ist es eine Adressänderung.

Ihre Adressänderung erfassen