Zum Hauptinhalt springen

GmbH oder AG liquidieren

Wenn Sie eine GmbH liquidieren oder eine AG auflösen wollen, erstellt Firmbase die Unterlagen, organisiert die Beurkundung, veranlasst den Schuldenruf und bereitet die Löschungsanmeldung vor. Bis zur Löschung führen die Liquidatoren die Gesellschaft zu Ende.

CHF 697 zzgl. MWST, Notariatsgebühren inbegriffen.

Was Firmbase bei der Liquidation einer GmbH oder AG übernimmt

Die Leistung gilt für Gesellschaften in der Form GmbH oder AG, nicht für Einzelfirmen.

Die Liquidation beginnt mit einem Beschluss der Gesellschafter einer GmbH oder der Aktionäre einer AG, der öffentlich beurkundet wird. Ab dann führt die Gesellschaft den Zusatz «in Liquidation», bis die Liquidatoren ihre Arbeit abgeschlossen haben und die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht ist.

Sie ernennen die Liquidatoren. Typischerweise sind das die bisherigen Geschäftsführer oder Mitglieder des Verwaltungsrats; es kann aber auch eine Drittperson sein. Mindestens ein Liquidator muss in der Schweiz wohnen und zur Vertretung berechtigt sein.

Wir erstellen den Entwurf der öffentlichen Urkunde über den Auflösungsbeschluss und alle weiteren erforderlichen Unterlagen und organisieren und koordinieren die Beurkundung. Im Standardfall findet die Versammlung als Universalversammlung statt: Alle Gesellschafter oder Aktionäre lassen sich mit einer Vollmacht vertreten, die wir vorbereiten. Wir reichen die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein und veranlassen im Namen der Gesellschaft die Publikation des Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

Ablauf bis zur Löschung im Handelsregister

  1. Erfassen

    Gesellschaft auswählen und die Liquidatoren angeben

    Wer
    Sie
  2. Unterlagen

    Wir erstellen die Unterlagen, einschliesslich der Löschungsanmeldung

    Wer
    Firmbase
  3. Unterzeichnen

    Sie unterzeichnen Vollmachten und Anmeldung

    Wer
    Sie
  4. Beurkundung

    Wir organisieren und koordinieren die Beurkundung des Auflösungsbeschlusses beim Notar

    Wer
    Firmbase
  5. Eintrag und Schuldenruf

    Einreichung beim Handelsregisteramt, Eintrag mit dem Zusatz «in Liquidation» und einmaliger Schuldenruf im SHAB

    Wer
    Firmbase, Handelsregisteramt
  6. Sperrjahr

    Verteilung des Vermögens frühestens 12 Monate nach dem Schuldenruf, 3 Monate mit Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten

    Wer
    Liquidatoren
  7. Löschung

    Löschungsanmeldung, Löschung nach Zustimmung der Steuerbehörden

    Wer
    Liquidatoren

Zeitpunkt der Verteilung

Es gibt die Möglichkeit, das Vermögen bereits drei Monate nach dem Schuldenruf zu verteilen und die Liquidation entsprechend früher abzuschliessen. Dafür muss ein zugelassener Revisionsexperte bestätigen, dass die Schulden getilgt sind und keine Interessen Dritter gefährdet werden.

Weiterführen statt liquidieren

Will jemand das Geschäft mit seiner ganzen Substanz übernehmen und weiterführen, kann der Verkauf der Gesellschaft statt der Liquidation in Frage kommen; bei der GmbH geschieht das durch die Übertragung der Stammanteile. Etwas anderes ist der Mantelhandel, also der Verkauf einer leeren Gesellschaft: Hat sie keine Geschäftstätigkeit und keine verwertbaren Aktiven mehr und ist sie überschuldet, ist die Übertragung der Anteile nach Gesetz nichtig, und das Handelsregisteramt verweigert die Eintragung.

Aufgaben der Liquidatoren

Nach dem Schuldenruf führen die Liquidatoren die Gesellschaft zu Ende, selbst oder zusammen mit ihrer Treuhänderin oder ihrem Treuhänder. Zwischen Auflösungsbeschluss und Löschung haben sie folgende Aufgaben:

  • zu Beginn eine Bilanz erstellen,
  • die Vermögenswerte der Gesellschaft verkaufen,
  • alle Schulden bezahlen,
  • die Liquidationsschlussbilanz erstellen,
  • die Steuern abschliessen: Auf dem Überschuss, der über das einbezahlte Kapital hinaus verteilt wird, schuldet die Gesellschaft 35 Prozent Verrechnungssteuer, und für die Steuern der Gesellschaft haften die Liquidatoren persönlich. Das Handelsregisteramt löscht die Gesellschaft erst, wenn die Steuerbehörden von Bund und Kanton zugestimmt haben.

Dauert die Liquidation länger, gehören jährliche Zwischenabschlüsse dazu. Es folgen Liquidationsschlussbilanz und Verteilung.

Das Sperrjahr bestimmt, wann das Vermögen frühestens verteilt werden darf, nicht den Tag der Löschung. Wir halten das Datum des Schuldenrufs fest und melden Ihnen, wenn die Sperrfrist abläuft. Die Löschungsanmeldung bereiten wir bereits zusammen mit den Unterlagen zur Auflösung vor; Sie erhalten sie mit diesen. Unterzeichnet und eingereicht wird sie, wenn die Liquidatoren ihre Arbeit abgeschlossen haben. Das Handelsregisteramt holt die Zustimmung der Steuerbehörden von Bund und Kanton ein und löscht die Gesellschaft danach. Die Geschäftsbücher und das Aktien- oder Anteilbuch müssen während zehn Jahren nach der Löschung an einem sicheren Ort aufbewahrt werden, den die Liquidatoren bestimmen; auf das Aktien- oder Anteilbuch muss in der Schweiz jederzeit zugegriffen werden können.

Leistungsumfang und Preis

Auflösung einer GmbH oder AG: CHF 697 zzgl. MWST

Die Begleitung einer Versammlung mit ordentlicher Einberufung offerieren wir individuell.

Inbegriffen:
  • Entwurf der öffentlichen Urkunde über den Auflösungsbeschluss, Vollmachten, Annahmeerklärung der Liquidatoren und Anmeldung der Auflösung
  • Organisation und Koordination der Beurkundung, Notariatsgebühren
  • Einreichung beim Handelsregisteramt
  • Einmalige Publikation des Schuldenrufs im SHAB einschliesslich Publikationsgebühr
  • Löschungsanmeldung, vorbereitet zusammen mit den Auflösungsunterlagen
  • Kostenlose Beratung und professionelle Betreuung
Nicht inbegriffen:
  • Gebühren des Handelsregisteramts
  • Bankgebühren
  • Unterschrifts­beglaubigungen
  • Kosten einer Prüfungsbestätigung, wo das Gesetz eine verlangt, etwa bei einer Sacheinlage
  • Arbeiten der Liquidatoren zwischen Schuldenruf und Löschung: Verwertung, Begleichung der Schulden, Schlussbilanz, Steuern

Wir garantieren die Eintragung des Auflösungsbeschlusses im Handelsregister. Lehnt das Amt die Anmeldung ab, korrigieren wir die Unterlagen kostenlos, wenn nötig mit einer Nachtragsbeurkundung.

Häufige Fragen

Das Vermögen darf frühestens ein Jahr nach dem Schuldenruf verteilt werden, mit Bestätigung eines zugelassenen Revisionsexperten nach drei Monaten. Die Löschung im Handelsregister folgt, wenn die Liquidatoren ihre Arbeit abgeschlossen und die Steuerbehörden zugestimmt haben. Für die AG gilt dasselbe.

Für Auflösung, Beurkundung, Schuldenruf und die vorbereitete Löschungsanmeldung bezahlen Sie CHF 697 zzgl. MWST, bei der GmbH wie bei der AG; Notariatsgebühren und die Publikationsgebühr des Schuldenrufs sind inbegriffen. Für die Eintragung der Auflösung und für die Löschung erhebt das Handelsregisteramt eine Gebühr nach der Gebührenverordnung des Bundes; sie ist in unserem Preis nicht enthalten. Das Amt stellt sie der Gesellschaft direkt in Rechnung. Immer wieder verschicken private Firmen Rechnungen, die wie solche des Handelsregisteramts aussehen. Diese Rechnungen müssen Sie nicht bezahlen.

In der Regel nicht. Im Standardfall wird der Auflösungsbeschluss in einer Universalversammlung gefasst, in der sich alle Gesellschafter oder Aktionäre mit einer Vollmacht vertreten lassen; die Vollmachten bereiten wir vor, und Sie unterzeichnen sie zusammen mit den übrigen Unterlagen. Wer neu als Liquidator zeichnungsberechtigt wird, lässt seine Unterschrift beglaubigen, auf Papier oder elektronisch, und hinterlegt sie beim Amt.

Im Standardfall wird der Auflösungsbeschluss in einer Universalversammlung gefasst: Alle Gesellschafter oder Aktionäre lassen sich mit einer Vollmacht vertreten, die wir vorbereiten. Unterzeichnen nicht alle, muss die Versammlung ordentlich einberufen werden, mit den Fristen, die Gesetz und Statuten vorsehen. Die Begleitung einer solchen Versammlung offerieren wir individuell.

Einmal. Seit dem 01.01.2023 genügt ein einziger Schuldenruf; ältere Anleitungen nennen noch drei. Bekannte Gläubiger erhalten zusätzlich eine direkte Mitteilung der Liquidatoren.

Nach Tilgung der Schulden wird es unter den Gesellschaftern oder Aktionären verteilt: bei der GmbH nach dem Verhältnis der Nennwerte der Stammanteile, bei der AG nach den einbezahlten Beträgen. Die Statuten können etwas anderes vorsehen.

Stellen die Liquidatoren eine Überschuldung fest, benachrichtigen sie das Gericht, das den Konkurs eröffnet. Die Liquidation führt dann die Konkursverwaltung. Unsere Leistung betrifft die Auflösung einer Gesellschaft, die ihre Schulden begleichen kann.

Mit der Liquidation beginnen