Die Leistung gilt für Gesellschaften in der Form GmbH oder AG, nicht für Einzelfirmen.
Die Liquidation beginnt mit einem Beschluss der Gesellschafter einer GmbH oder der Aktionäre einer AG, der öffentlich beurkundet wird. Ab dann führt die Gesellschaft den Zusatz «in Liquidation», bis die Liquidatoren ihre Arbeit abgeschlossen haben und die Gesellschaft im Handelsregister gelöscht ist.
Sie ernennen die Liquidatoren. Typischerweise sind das die bisherigen Geschäftsführer oder Mitglieder des Verwaltungsrats; es kann aber auch eine Drittperson sein. Mindestens ein Liquidator muss in der Schweiz wohnen und zur Vertretung berechtigt sein.
Wir erstellen den Entwurf der öffentlichen Urkunde über den Auflösungsbeschluss und alle weiteren erforderlichen Unterlagen und organisieren und koordinieren die Beurkundung. Im Standardfall findet die Versammlung als Universalversammlung statt: Alle Gesellschafter oder Aktionäre lassen sich mit einer Vollmacht vertreten, die wir vorbereiten. Wir reichen die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein und veranlassen im Namen der Gesellschaft die Publikation des Schuldenrufs im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).