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Sitz­verlegung

Wenn Sie den Firmensitz Ihrer GmbH oder AG in eine andere Gemeinde verlegen, erstellt Firmbase die Unterlagen, organisiert die Beurkundung und reicht die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein. Weitere Änderungen erfassen Sie im selben Auftrag.

CHF 497 zzgl. MWST, Notariatsgebühren inbegriffen.

Was Firmbase bei einer Sitzverlegung übernimmt

Der Sitz einer GmbH oder AG ist eine politische Gemeinde, und er steht in den Statuten. Wer den Firmensitz in eine andere Gemeinde verlegt, ändert deshalb die Statuten: Die Gesellschafter- oder Generalversammlung beschliesst die Sitzverlegung, und der Beschluss wird öffentlich beurkundet. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen und organisieren und koordinieren die Beurkundung. Im Standardfall findet die Versammlung als Universalversammlung statt: Alle Gesellschafter oder Aktionäre lassen sich mit einer Vollmacht vertreten, die wir vorbereiten.

Mit dem neuen Sitz wird die Adresse eingetragen, unter der die Gesellschaft dort erreichbar ist. Ist es eine c/o-Adresse, bereiten wir die Domizilannahmeerklärung vor. Die Anmeldung reichen wir beim Handelsregisteramt am neuen Sitz ein.

Ablauf bis zum Eintrag im Handelsregister

  1. Erfassen

    Gesellschaft auswählen, neue Adresse und Art des Domizils angeben, weitere Änderungen ergänzen

    Wer
    Sie
  2. Unterlagen

    Wir erstellen die Unterlagen

    Wer
    Firmbase
  3. Unterzeichnen

    Sie unterzeichnen Vollmachten und Anmeldung; bei einer c/o-Adresse unterzeichnet der Domizilhalter seine Erklärung

    Wer
    Sie
  4. Beurkundung

    Wir organisieren und koordinieren die Beurkundung beim Notar

    Wer
    Firmbase
  5. Eintrag

    Einreichung beim Handelsregisteramt am neuen Sitz, Eintrag und Publikation im SHAB

    Wer
    Firmbase, Handelsregisteramt

Sitzverlegung in eine andere Gemeinde oder einen anderen Kanton

Massgebend ist die politische Gemeinde, denn als Sitz wird ihr Name im Handelsregister eingetragen. Jeder Umzug in eine andere Gemeinde ist eine Sitzverlegung, auch innerhalb desselben Kantons. Bleibt die Gesellschaft in derselben Gemeinde, ändern sich die Statuten nicht; in diesem Fall genügt eine Adressänderung ohne Beurkundung.

Zieht die Gesellschaft in einen anderen Kanton, meldet sie sich beim Handelsregisteramt am neuen Sitz an. Dieses Amt entscheidet über die Eintragung und weist das bisherige Amt an, den Eintrag dort zu löschen. Sitzverlegung und Löschung werden am gleichen Tag eingetragen, und das bisherige Amt übermittelt dem neuen die Daten und Belege der Gesellschaft.

Die Adresse am neuen Sitz

Zusammen mit dem Sitz wird das Rechtsdomizil eingetragen: Strasse, Hausnummer, Postleitzahl und Ort der Adresse, unter der die Gesellschaft am neuen Sitz erreichbar ist. Das kann eine eigene Adresse sein, etwa gemietete Büroräume, oder die Adresse eines Dritten als c/o-Adresse.

Bei einer c/o-Adresse verlangt das Handelsregisteramt mit der Anmeldung eine Erklärung des Domizilhalters, also der Person oder Firma, die der Gesellschaft ihre Adresse zur Verfügung stellt. Diese Domizilannahmeerklärung bereiten wir vor; der Domizilhalter unterzeichnet sie. Eine Geschäftsadresse in Baar-Zug, auch als eigenständige Adresse ohne c/o, bieten wir interessierten Gründerinnen und Gründern an: Geschäftsadresse in Baar-Zug.

Leistungsumfang und Preis

Preis der Sitzverlegung
LeistungPreis zzgl. MWST
SitzverlegungPreis pro Beurkundung
SitzverlegungCHF 497

Alle Preise zzgl. MWST.

Mehrere Änderungen in einem Auftrag. Was in dieselbe Urkunde gehört, kostet einmal: Verlegen Sie den Sitz, ändern gleichzeitig den Firmennamen und wählen am neuen Ort eine neue Geschäftsführerin, bezahlen Sie einmal CHF 497 zzgl. MWST. Ausnahmen bilden die Kapitalerhöhung, deren Preis von CHF 1'497 die Sitzverlegung in derselben Urkunde einschliesst, und die Übertragung von Stammanteilen, die zum Preis der Sitzverlegung hinzukommt. Alle Änderungen im Überblick finden Sie unter Firma ändern.

Inbegriffen
  • Entwurf der öffentlichen Urkunde, neue Statuten, Vollmachten und Anmeldung
  • Organisation und Koordination der Beurkundung, Notariatsgebühren
  • Einreichung beim Handelsregisteramt
  • Kostenlose Beratung und professionelle Betreuung
Nicht inbegriffen
  • Gebühren des Handelsregisteramts
  • Bankgebühren
  • Unterschrifts­beglaubigungen
  • Kosten einer Prüfungsbestätigung, wo das Gesetz eine verlangt, etwa bei einer Sacheinlage

Wir garantieren die Eintragung im Handelsregister. Lehnt das Amt die Anmeldung ab, korrigieren wir die Unterlagen kostenlos, wenn nötig mit einer Nachtragsbeurkundung.

Häufige Fragen

Bei Firmbase kostet die Sitzverlegung CHF 497 zzgl. MWST, für die GmbH wie für die AG. Darin sind die Unterlagen, die Organisation der Beurkundung und die Notariatsgebühren enthalten. Dazu kommt die Gebühr des Handelsregisteramts von CHF 200 für die Statutenänderung, zuzüglich allfälliger Auslagen; das Amt stellt sie der Gesellschaft direkt in Rechnung. Immer wieder verschicken private Firmen Rechnungen, die wie solche des Handelsregisteramts aussehen. Diese Rechnungen müssen Sie nicht bezahlen. Für eingetragene Personenangaben oder Funktionen fallen je CHF 20 an, für die Zeichnungsberechtigung je CHF 20 pro Person.

Ja, sobald die Gesellschaft in eine andere Gemeinde zieht. Der Sitz steht in den Statuten, und der Beschluss über eine Statutenänderung muss öffentlich beurkundet werden; das gilt für die GmbH wie für die AG. Persönlich zum Notar müssen Sie in der Regel nicht: Im Standardfall lassen sich alle Gesellschafter oder Aktionäre mit einer Vollmacht vertreten, die wir vorbereiten.

Das hängt allein von der Gemeinde ab. Bleibt die Gesellschaft in derselben politischen Gemeinde, ist es eine Adressänderung ohne Beurkundung. Liegt die neue Adresse in einer anderen Gemeinde, ist es eine Sitzverlegung, auch im selben Kanton. Massgebend ist die politische Gemeinde; Postleitzahl und Ortsname der Postadresse können davon abweichen.

Ihre Sitzverlegung erfassen