Einzelfirma in eine GmbH oder AG überführen
Wer seine Einzelfirma in eine GmbH umwandeln will, gründet rechtlich eine neue Gesellschaft. Das Geschäft geht mit den Aktiven und Passiven als Sacheinlage auf die neue GmbH oder AG über; ist die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen, wird sie gelöscht. Ihr Geschäft führen Sie in der neuen Gesellschaft weiter.
Das gilt auch für eine Einzelfirma, die nicht im Handelsregister eingetragen ist; Voraussetzung ist, dass die Aktiven des Geschäfts die Passiven übersteigen. Im Standardfall gründen Sie die neue Gesellschaft allein, und das übertragene Geschäft deckt das Kapital. Die GmbH braucht mindestens CHF 20'000 Stammkapital, das bei der Gründung vollständig geleistet ist; die AG mindestens CHF 100'000 Aktienkapital, von dem mindestens CHF 50'000 geleistet sein müssen. Mehr dazu unter Einzelfirma in GmbH umwandeln. Für Schulden, die vor der Übertragung entstanden sind, haften Sie eine gewisse Zeit lang neben der Gesellschaft.
