Firmenname ändern
Der Firmenname steht in den Statuten. Wer den Firmennamen ändern will, beschliesst deshalb eine Statutenänderung, die öffentlich beurkundet wird. Der neue Name muss die Rechtsform enthalten, also «GmbH» oder «AG», und sich deutlich von den in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen anderer Handelsgesellschaften und Genossenschaften unterscheiden. Nennt er eine Tätigkeit, muss der Zweck sie abdecken; sonst ändern Sie den Zweck in derselben Urkunde mit. Ob ein ähnlicher älterer Firmenname oder eine Marke entgegensteht, entscheidet im Streitfall ein Gericht; prüfen Sie deshalb auch Marken.
Wir prüfen den neuen Namen wie bei einer Gründung auf Zulässigkeit und Verfügbarkeit. Für den Namen, den wir Ihnen als zulässig bestätigen, garantieren wir die Eintragung. Wir erstellen den Entwurf der öffentlichen Urkunde, die neuen Statuten und die Vollmachten und organisieren und koordinieren die Beurkundung. Mehr dazu unter Firmenname ändern.
