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Firma gründen in der Schweiz

Firmbase erstellt die Gründungsunterlagen für Ihre GmbH oder AG, organisiert und koordiniert die Beurkundung und reicht die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein.

GmbH und AG CHF 497 zzgl. MWST, Notariatsgebühren inbegriffen.

Was Firmbase bei einer Gründung übernimmt

Eine GmbH oder AG entsteht mit dem Eintrag im Handelsregister. Vorher erklären die Gründerinnen und Gründer in einer öffentlichen Urkunde, die Gesellschaft zu gründen, legen darin die Statuten fest und bestellen die Organe; das Kapital liegt zu diesem Zeitpunkt bereits auf einem Kapitaleinzahlungskonto. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen, darunter die Statuten und den Entwurf der öffentlichen Urkunde, und organisieren und koordinieren die Beurkundung beim Notar. Die Gründerinnen und Gründer lassen sich dabei mit einer Vollmacht vertreten, die wir vorbereiten.

Bevor wir die Unterlagen erstellen, prüfen wir den Firmennamen auf Zulässigkeit und Verfügbarkeit und formulieren den Zweck so, dass das Handelsregisteramt ihn eintragen kann. Wie die Unterlagen im Einzelnen aussehen, hängt von Ihren Angaben ab: von der Rechtsform, von der Adresse der Gesellschaft, davon, ob Personen oder Unternehmen gründen, und davon, ob die Gesellschaft eine Revisionsstelle hat. Nach der Beurkundung reichen wir die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein.

Ablauf bis zum Eintrag im Handelsregister

  1. Erfassen

    Rechtsform, Firmenname, Sitz, Zweck, Kapital, Gründer und Organe online erfassen

    Wer
    Sie
  2. Unterlagen

    Wir prüfen Firmenname und Zweck und erstellen die Unterlagen

    Wer
    Firmbase
  3. Kapitaleinzahlung

    Sie zahlen das Kapital auf ein Kapitaleinzahlungskonto ein, die Bank bestätigt die Hinterlegung

    Wer
    Sie, Bank
  4. Unterzeichnen

    Sie unterzeichnen Vollmachten, Erklärungen und Anmeldung

    Wer
    Sie
  5. Beurkundung

    Wir organisieren und koordinieren die Beurkundung der Gründung beim Notar

    Wer
    Firmbase
  6. Eintrag

    Einreichung beim Handelsregisteramt, Eintrag und Publikation im SHAB; danach gibt die Bank das Kapital frei

    Wer
    Firmbase, Handelsregisteramt

GmbH, AG oder Einzelfirma

Am Anfang jeder Firmengründung steht die Wahl der Rechtsform. Bei GmbH und AG haftet für die Schulden nur das Vermögen der Gesellschaft; bei der Einzelfirma haftet die Inhaberin oder der Inhaber mit dem ganzen Privatvermögen. GmbH und AG brauchen dafür Kapital und eine öffentlich beurkundete Gründung, die Einzelfirma braucht beides nicht.

  • GmbH: Für Gesellschaften, deren Eigentümer selbst mitarbeiten

    • KAPCHF 20'000 Stammkapital, vollständig einzuzahlen.
    • PUBLGesellschafter sind im Handelsregister ersichtlich.
    • ORGGeschäftsführung — eine schlanke Organstruktur.
    • KOSTTiefere Kapitalschwelle, weniger Formalismus im Alltag.
    • FITInhabergeführte KMU und Dienstleistungs­betriebe.
    • MINUSGesellschafter­wechsel brauchen einen schriftlichen Vertrag und werden im Handelsregister eingetragen.
  • AG: Für Gesellschaften mit Investoren oder wechselnden Aktionären

    • KAPCHF 100'000 Aktienkapital, davon mindestens CHF 50'000 sofort einzuzahlen.
    • PUBLAktionäre sind im Handelsregister nicht eingetragen; Wechsel bleiben nicht öffentlich.
    • ORGVerwaltungsrat — stärkere Governance gegenüber Investoren.
    • FLEXAktien sind einfach übertragbar — Investoren steigen einfacher ein.
    • FITInvestoren-fähige Strukturen und spätere Finanzierungsrunden.
    • MINUSHöhere Kapitalschwelle und etwas mehr Formalismus.
  • Einzelfirma: Für den Start allein und ohne Kapital

    • KAPKein Mindestkapital, keine Beurkundung.
    • PUBLHandelsregister-Eintrag freiwillig; Pflicht ab CHF 100'000 Jahresumsatz.
    • ORGKeine Organe — Sie führen und entscheiden allein.
    • FITSolo-Start und Nebenerwerb mit überschaubarem Risiko.
    • MINUSSie haften persönlich und unbeschränkt — auch mit dem Privatvermögen.

Bei GmbH und AG gleich

  • HAFTFür die Schulden der Gesellschaft haftet nur ihr Vermögen, nicht das Privatvermögen der Gesellschafter oder Aktionäre.
  • REPMindestens ein Verwaltungsratsmitglied, Geschäftsführer oder Direktor mit Wohnsitz in der Schweiz muss die Gesellschaft vertreten können.
  • REVMit Zustimmung aller Gesellschafter oder Aktionäre kann bis zu zehn Vollzeitstellen auf die eingeschränkte Revision verzichtet werden.

Die GmbH

Die GmbH braucht ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000, das bei der Gründung vollständig einbezahlt wird. Die Gesellschafter stehen mit ihren Stammanteilen im Handelsregister, und wer Stammanteile überträgt, braucht einen schriftlichen Abtretungsvertrag und, sofern die Statuten nichts anderes vorsehen, die Zustimmung der Gesellschafterversammlung. Nach dem Gesetz führen die Gesellschafter die Geschäfte gemeinsam, wenn die Statuten es nicht anders regeln. Die GmbH eignet sich deshalb für Gesellschaften, deren Eigentümer selbst mitarbeiten und deren Kreis überschaubar bleibt. Mehr dazu unter GmbH gründen.

Die AG

Die AG braucht ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000. Bei der Gründung müssen 20 Prozent des Nennwerts jeder Aktie einbezahlt sein, insgesamt mindestens CHF 50'000; den Rest kann die Gesellschaft später einfordern. Die Aktionäre stehen nicht im Handelsregister, eingetragen werden die Mitglieder des Verwaltungsrats und die Zeichnungsberechtigten. Weil ein Wechsel unter den Aktionären das Handelsregister nicht berührt, eignet sich die AG für Gesellschaften mit Investoren oder wechselnden Beteiligten. Mehr dazu unter AG gründen. Die Gründer sind jedoch in der Gründungsurkunde genannt, die zu den öffentlichen Belegen gehört.

Die Einzelfirma

Die Einzelfirma entsteht, sobald eine Person allein eine selbständige Erwerbstätigkeit aufnimmt; Statuten, Kapital und Notar braucht es nicht. Sie ist keine eigene Rechtsperson, die Inhaberin oder der Inhaber haftet für die Geschäftsschulden persönlich und unbeschränkt. Wer mit seinem Gewerbe im letzten Geschäftsjahr einen Umsatz von mindestens CHF 100'000 erzielt hat, muss die Einzelfirma ins Handelsregister eintragen lassen; ausgenommen sind freie Berufe und Landwirte ohne kaufmännisch geführten Betrieb. Darunter ist der Eintrag freiwillig. Der Firmenname muss den Familiennamen enthalten. Wächst das Geschäft, kann es später in eine neue GmbH oder AG eingebracht werden; mehr dazu unter Einzelfirma in GmbH umwandeln.

Diese Angaben stehen in den Statuten und im Handelsregister. Sie erfassen sie online; wir prüfen sie, bevor wir die Unterlagen erstellen.

Firmenname

Der Name einer GmbH oder AG muss die Rechtsform enthalten und sich deutlich von den in der Schweiz bereits eingetragenen Firmen anderer Handelsgesellschaften und Genossenschaften unterscheiden. Er muss der Wahrheit entsprechen und darf nicht täuschen; nennt er eine Tätigkeit, muss der Zweck sie abdecken. Wir prüfen den Namen auf Zulässigkeit und Verfügbarkeit. Für den Namen, den wir Ihnen als zulässig bestätigen, garantieren wir die Eintragung. Ob ein ähnlicher älterer Firmenname oder eine Marke entgegensteht, entscheidet im Streitfall ein Gericht; prüfen Sie deshalb auch Marken.

Sitz und Geschäftsadresse

Sitz ist die politische Gemeinde, in der die Gesellschaft eingetragen wird. Dazu kommt eine Adresse, unter der sie dort erreichbar ist: die eigene, etwa gemietete Büroräume, oder die Adresse eines Domizilhalters (c/o-Adresse). Bei einer c/o-Adresse gehört eine Erklärung des Domizilhalters zur Anmeldung; diese Domizilannahmeerklärung bereiten wir vor. Hat Ihre Gesellschaft noch keine Adresse, können Sie bei Firmbase eine Geschäftsadresse in Baar-Zug mieten.

Zweck

Der Zweck muss das Tätigkeitsfeld der Gesellschaft für Dritte klar erkennen lassen, und das Handelsregisteramt übernimmt ihn unverändert aus den Statuten. Wir formulieren ihn so, dass er Ihre Tätigkeit abdeckt und zum Firmennamen passt. Ein zu eng gefasster Zweck müsste später mit einer beurkundeten Statutenänderung erweitert werden; mehr dazu unter Firma ändern.

Kapital und Kapitaleinzahlungskonto

Das Kapital zahlen die Gründerinnen und Gründer vor der Beurkundung auf ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank ein. Die Bank hält das Geld für die künftige Gesellschaft, bestätigt die Hinterlegung, und diese Bestätigung liegt dem Notar bei der Beurkundung vor. Erst nach dem Eintrag gibt die Bank den Betrag frei. Danach gehört er der Gesellschaft, die damit zum Beispiel Löhne, Miete oder Material bezahlen kann; zurückerstatten darf sie die Einlagen den Gründern nicht.

Im Standardfall lautet das Kapital auf Schweizer Franken und wird in Geld einbezahlt. Die Gründung mit Sacheinlage bieten wir zum Festpreis an und erfassen sie persönlich mit Ihnen über eine Anfrage. Gehört ein Grundstück zur Sacheinlage, erstellen wir eine individuelle Offerte. Kapital in Fremdwährung offerieren wir individuell.

Gründer, Verwaltungsrat und Geschäftsführung

Eine GmbH oder AG kann von einer einzigen Person gegründet werden, und auch Unternehmen können Gründer sein. Mitglieder des Verwaltungsrats und Geschäftsführer sind natürliche Personen; ist ein Unternehmen beteiligt, bezeichnet es eine Person, die diese Funktion übernimmt. Die Gesellschaft muss durch eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz vertreten werden können: bei der AG durch ein Mitglied des Verwaltungsrats oder einen Direktor, bei der GmbH durch einen Geschäftsführer oder Direktor. Wer für die Gesellschaft zeichnet, hinterlegt seine Unterschrift beim Handelsregisteramt.

Gründerinnen und Gründer aus dem Ausland finden unser Angebot für internationale Gründungen.

Revisionsstelle

Eine GmbH oder AG mit nicht mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt kann mit Zustimmung aller Gesellschafter oder Aktionäre auf die eingeschränkte Revision verzichten. Diesen Verzicht (Opting-out) können die Gründer bereits bei der Gründung erklären; im Standardfall bereiten wir ihn vor. Soll die Gesellschaft eine Revisionsstelle haben, wird sie bei der Gründung gewählt, und ihre Annahmeerklärung gehört zur Anmeldung.

Leistungsumfang und Preise

Preise der Gründung
LeistungPreis zzgl. MWST
GründungBargründung
GmbHCHF 497
AGCHF 497
GründungSacheinlage
GmbHCHF 797
AGCHF 797
Individuelle Gründungen
Kapital in Fremdwährungindividuelle Offerte
Statuten mit besonderen Bestimmungenindividuelle Offerte

Alle Preise zzgl. MWST.

Sacheinlage ohne Grundstück: Anfrage. Mit Grundstück erstellen wir eine individuelle Offerte.

Inbegriffen
  • Prüfung von Firmenname und Zweck
  • Statuten, Entwurf der öffentlichen Urkunde, Vollmachten, Erklärungen und Anmeldung
  • Organisation und Koordination der Beurkundung, Notariatsgebühren
  • Einreichung beim Handelsregisteramt
  • Kostenlose Beratung und professionelle Betreuung
Nicht inbegriffen
  • Gebühren des Handelsregisteramts
  • Bankgebühren
  • Unterschrifts­beglaubigungen
  • Kosten einer Prüfungsbestätigung, wo das Gesetz eine verlangt, etwa bei einer Sacheinlage

Wir garantieren die Eintragung im Handelsregister. Lehnt das Amt die Anmeldung ab, korrigieren wir die Unterlagen kostenlos, wenn nötig mit einer Nachtragsbeurkundung.

Häufige Fragen

Für die Gründung einer GmbH oder AG bezahlen Sie Firmbase CHF 497 zzgl. MWST; Unterlagen, Organisation der Beurkundung und Notariatsgebühren sind darin enthalten. Dazu kommt die Gebühr des Handelsregisteramts für die Neueintragung von CHF 420, zuzüglich allfälliger Auslagen; das Amt stellt sie der Gesellschaft direkt in Rechnung. Separat bezahlen Sie die Gebühren der Bank für das Kapitaleinzahlungskonto und allfällige Unterschriftsbeglaubigungen. Das Kapital ist keine Gebühr; es bleibt Vermögen der Gesellschaft.

Für eine GmbH oder AG braucht es einen zulässigen Firmennamen, einen Sitz mit Adresse in der Schweiz, einen Zweck, das Kapital auf einem Kapitaleinzahlungskonto, mindestens eine Gründerin oder einen Gründer und eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz, die die Gesellschaft vertreten kann. Bei der GmbH sind mindestens CHF 20'000 vollständig einzuzahlen. Bei der AG beträgt das Kapital mindestens CHF 100'000, davon müssen bei der Gründung mindestens CHF 50'000 einbezahlt sein. Eine Einzelfirma braucht weder Kapital noch Notar.

Eine Einzelfirma ja: Sie entsteht mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit, und eintragen lassen muss man sie erst, wenn sie im letzten Geschäftsjahr mindestens CHF 100'000 Umsatz erzielt hat. Eine GmbH oder AG dagegen entsteht erst mit dem Eintrag im Handelsregister, und dafür braucht es eine öffentlich beurkundete Gründung und das einbezahlte Kapital.

Das hängt vor allem davon ab, wie schnell die Bank das Kapitaleinzahlungskonto eröffnet und die Einzahlung bestätigt, wann alle Unterschriften vorliegen, wann die Beurkundung stattfindet und wie schnell das Handelsregisteramt am Sitz prüft. Erfahrungsgemäss dauert es von der Erfassung bis zum Eintrag ein bis vier Wochen.

In der Regel nicht. Die Gründerinnen und Gründer lassen sich bei der Beurkundung mit einer Vollmacht vertreten, die wir vorbereiten; Sie unterzeichnen sie zusammen mit den übrigen Unterlagen. Den Termin beim Notar organisieren und koordinieren wir.

Das Kapitaleinzahlungskonto ist ein Bankkonto, auf das die Gründerinnen und Gründer das Kapital vor der Beurkundung einzahlen. Die Bank hält das Geld zur ausschliesslichen Verfügung der künftigen Gesellschaft, bestätigt die Hinterlegung für die Gründung und gibt den Betrag frei, sobald die Gesellschaft im Handelsregister eingetragen ist. Die Gebühren der Bank sind in unserem Preis nicht enthalten.

Ja. Nach dem Eintrag gibt die Bank das Kapital frei, und es ist Vermögen der Gesellschaft, mit dem sie Löhne, Miete oder Material bezahlen kann. Zurückerstatten darf sie die Einlagen den Gesellschaftern oder Aktionären nicht.

Für die Eintragung einer neuen GmbH oder AG erhebt das Handelsregisteramt eine Gebühr von CHF 420, zuzüglich allfälliger Auslagen; sie ist in unserem Preis nicht enthalten. Das Amt stellt sie der Gesellschaft direkt in Rechnung. Immer wieder verschicken private Firmen Rechnungen, die wie solche des Handelsregisteramts aussehen. Diese Rechnungen müssen Sie nicht bezahlen.

Ihre GmbH oder AG gründen