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Kapital­erhöhung bei GmbH und AG

Firmbase erstellt die Unterlagen für die Kapitalerhöhung Ihrer GmbH oder AG mit Bareinlage, organisiert die Beurkundung und reicht die Anmeldung beim Handelsregisteramt ein.

CHF 1'497 zzgl. MWST, Notariatsgebühren inbegriffen.

Was Firmbase bei einer Kapital­erhöhung übernimmt

Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung mit Bareinlage zahlen Gesellschafter, Aktionäre oder neue Investoren Geld in die Gesellschaft ein. Bei der GmbH erhalten sie dafür neue Stammanteile, bei der AG neue Aktien. Festzulegen sind die Zahl der neuen Anteile, ihr Ausgabebetrag, die Zeichner und der Zeitpunkt, ab dem die neuen Anteile dividendenberechtigt sind. Eine Kapitalerhöhung kann auch Teil der Umwandlung einer GmbH in eine AG sein.

Diese Eckwerte klären wir persönlich mit Ihnen. Wir erstellen alle erforderlichen Unterlagen und organisieren und koordinieren die Beurkundung. Im Standardfall findet die Versammlung als Universalversammlung statt: Alle Gesellschafter oder Aktionäre lassen sich mit einer Vollmacht vertreten, die wir vorbereiten. Vor der Beurkundung wird der Ausgabebetrag bei einer Bank auf ein Kapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft einbezahlt.

Ablauf bis zum Eintrag im Handelsregister

  1. Angaben hinterlassen

    Sie kontaktieren uns und nennen Ihr Unternehmen und Ihre Kontaktangaben; danach begleiten wir Ihren Fall persönlich

    Wer
    Sie
  2. Abklärung

    Wir klären Erhöhungsbetrag, Zahl und Ausgabebetrag der neuen Anteile, Zeichner, Bezugsrecht und weitere Änderungen

    Wer
    Firmbase
  3. Unterlagen

    Wir erstellen den Entwurf der öffentlichen Urkunde, die Zeichnungsscheine, den Kapitalerhöhungsbericht, die angepassten Statuten, die Vollmachten und die Anmeldung

    Wer
    Firmbase
  4. Unterzeichnen und einzahlen

    Zeichnungsscheine, Vollmachten und Kapitalerhöhungsbericht unterzeichnen; bei einer Bank ein Kapitaleinzahlungskonto der Gesellschaft eröffnen und den Ausgabebetrag einzahlen, die Bank bestätigt die Einzahlung

    Wer
    Sie
  5. Beurkundung

    Verlangt das Gesetz eine Prüfung, bestätigt der Revisor den Kapitalerhöhungsbericht vor dem Termin. Der Notar beurkundet den Beschluss der Gesellschafter- oder Generalversammlung und die Statutenänderung, mit der die Geschäftsführung oder der Verwaltungsrat feststellt, dass die neuen Anteile gezeichnet und die Einlagen geleistet sind; wir organisieren und koordinieren die Beurkundung. Wer beim Termin anwesend sein muss, stimmen wir vorher mit Ihnen und dem Notar ab

    Wer
    Firmbase, Notar
  6. Eintrag

    Wir reichen die Anmeldung mit den Belegen beim Handelsregisteramt ein. Das Amt trägt die Kapitalerhöhung ein und publiziert sie im SHAB; danach gibt die Bank das Kapital frei

    Wer
    Firmbase, Handelsregisteramt

Sacheinlage und andere Arten der Liberierung

Bringt ein Gesellschafter oder Investor statt Geld einen Vermögenswert ein, zum Beispiel eine Beteiligung an einem anderen Unternehmen, wird die Einbringung in einem schriftlichen Sacheinlagevertrag vereinbart. Beschluss und Statuten nennen den Gegenstand, seine Bewertung, den Einleger und die dafür ausgegebenen Anteile; der Kapitalerhöhungsbericht legt die Angemessenheit der Bewertung dar, und ein zugelassener Revisor muss ihn prüfen und bestätigen. Wird eine Forderung gegen die Gesellschaft verrechnet, etwa ein Darlehen eines Gesellschafters oder Aktionärs, oder frei verwendbares Eigenkapital in Stamm- oder Aktienkapital umgewandelt, muss ebenfalls ein zugelassener Revisor den Kapitalerhöhungsbericht prüfen und bestätigen; beim Eigenkapital braucht es zudem eine geprüfte Jahresrechnung oder einen geprüften Zwischenabschluss.

Auch diese Kapitalerhöhungen begleiten wir für GmbH und AG persönlich. Weil der Aufwand von Umfang und Komplexität abhängt, erhalten Sie dafür eine individuelle Offerte. Die Prüfung durch den Revisor organisieren und koordinieren wir, die Kosten der Prüfungsbestätigung sind nicht inbegriffen.

Leistungsumfang und Preise

Preise der Kapitalerhöhung
LeistungPreis zzgl. MWST
KapitalerhöhungGmbH und AG
Kapitalerhöhung mit BareinlageCHF 1'497
Kapitalerhöhung mit Sacheinlage, durch Verrechnung oder aus Eigenkapitalindividuelle Offerte

Alle Preise zzgl. MWST.

Weitere Änderungen in derselben Urkunde. Der Preis der Kapitalerhöhung schliesst alle Änderungen ein, die in dieselbe Urkunde gehören, auch eine Änderung, die für sich allein keinen Notar bräuchte: Erhöhen Sie das Kapital, ändern gleichzeitig den Firmennamen und wählen eine neue Geschäftsführerin, bezahlen Sie einmal CHF 1'497 zzgl. MWST.

Inbegriffen
  • Zeichnungsscheine, Entwurf der öffentlichen Urkunde, Kapitalerhöhungsbericht, Statuten, Vollmachten und Anmeldung
  • Organisation und Koordination der Beurkundung, Notariatsgebühren
  • Einreichung beim Handelsregisteramt
  • Organisation und Koordination der Prüfung durch einen zugelassenen Revisor
  • Kostenlose Beratung und professionelle Betreuung
Nicht inbegriffen
  • Gebühren des Handelsregisteramts
  • Bankgebühren
  • Unterschrifts­beglaubigungen
  • Kosten einer Prüfungsbestätigung, wo das Gesetz eine verlangt, etwa bei einer Sacheinlage

Wir garantieren die Eintragung im Handelsregister. Lehnt das Amt die Anmeldung ab, korrigieren wir die Unterlagen kostenlos, wenn nötig mit einer Nachtragsbeurkundung.

Häufige Fragen

Die ordentliche Kapitalerhöhung mit Bareinlage kostet bei uns CHF 1'497 zzgl. MWST, Notariatsgebühren inbegriffen. Dazu kommt die Gebühr des Handelsregisteramts von CHF 200 für die Statutenänderung, zuzüglich allfälliger Auslagen; das Amt stellt sie der Gesellschaft direkt in Rechnung. Für eingetragene Personenangaben oder Funktionen fallen je CHF 20 an, für die Zeichnungsberechtigung je CHF 20 pro Person.

Das Geld wird bei einer Bank zur ausschliesslichen Verfügung der Gesellschaft hinterlegt. Nach den Regeln der Gründung, die auch für die Kapitalerhöhung gelten, gibt die Bank den Betrag erst frei, wenn die Kapitalerhöhung im Handelsregister eingetragen ist.

Wie jede Eintragung im Handelsregister wird die Kapitalerhöhung mit ihrer Veröffentlichung im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) wirksam. Aktien oder Urkunden über Stammanteile, die vor der Eintragung ausgegeben werden, sind nichtig; die Pflichten aus der Zeichnung bleiben bestehen. Ab wann die neuen Anteile dividendenberechtigt sind, legt der Beschluss fest.

Bei der ordentlichen Kapitalerhöhung beschliesst die Gesellschafter- oder Generalversammlung eine bestimmte Erhöhung; sie steht GmbH und AG offen. Die AG kennt zusätzlich das Kapitalband, mit dem die Statuten den Verwaltungsrat zu Erhöhungen und, wenn vorgesehen, auch zu Herabsetzungen ermächtigen, und das bedingte Kapital für Wandel- und Optionsrechte. Nach der Art der Einlage unterscheidet man Bareinlage, Sacheinlage, Verrechnung mit einer Forderung und Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital.

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