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Firmbase

Ihre Schweizer AG strukturiert aufsetzen

Planen Sie Aktienkapital, Aktionäre, Verwaltungsrat und Zeichnungsrechte in einem geführten Gründungsablauf.

Ihre AG-Gründung in Kürze.

Bei Firmbase gründen Sie Ihre AG digital als Bargründung. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000; einbezahlt sein müssen mindestens CHF 50'000. Sie erfassen alles im geführten Dialog; wir prüfen, beurkunden und melden die AG zur Eintragung an.

Wann die AG die richtige Wahl ist

Die AG spielt ihre Stärken aus, wenn Kapital von aussen kommen soll. Aktien lassen sich übertragen, ohne dass das Handelsregister ändert. Investoren steigen ein, ohne öffentlich zu erscheinen. Und der Verwaltungsrat gibt der Führung einen formellen Rahmen, den institutionelle Partner erwarten.

Für ein founder-geführtes Dienstleistungsgeschäft ohne Finanzierungspläne ist das oft mehr Struktur als nötig. Die AG bindet dann nur mehr Kapital und mehr Formalismus. In diesem Fall ist die GmbH die einfachere Wahl; der Wechsel zur AG bleibt später möglich.

Aktienkapital und Einzahlung: zwei Zahlen, ein Missverständnis

Die AG hat ein Aktienkapital von mindestens CHF 100'000. Einbezahlt sein müssen bei der Gründung mindestens CHF 50'000. Daraus wird oft «eine AG kostet 50'000» — das ist falsch herum gedacht. Der nicht einbezahlte Teil ist kein Rabatt, sondern eine Schuld der Aktionäre gegenüber der Gesellschaft.

Diese Schuld kann eingefordert werden — spätestens dann, wenn es der Gesellschaft schlecht geht, also im ungünstigsten Moment. Wer die Wahl hat, zahlt deshalb voll ein. Im Ablauf sehen Sie beide Beträge getrennt und entscheiden bewusst.

Der Verwaltungsrat ist mehr als ein Titel

Jede AG braucht einen Verwaltungsrat, und mindestens eine vertretungsberechtigte Person muss in der Schweiz wohnen. Entscheidend ist der Wohnsitz, nicht der Pass. Eine Schweizerin in Berlin erfüllt die Anforderung nicht — ein ausländischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Zug schon.

Das Amt trägt Verantwortung, die persönlich werden kann — etwa wenn Sozialversicherungsbeiträge unbezahlt bleiben. Wer dafür eine externe Person mandatiert, bezahlt sie wiederkehrend, Jahr für Jahr. Rechnen Sie diese Kosten in Ihre Struktur ein, bevor Sie gründen.

Diskretion — und ihre Grenzen

Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister; nach aussen zeigt die AG nur den Verwaltungsrat. Diese Diskretion ist für viele der Grund, die AG zu wählen.

Sie hat Grenzen. Intern führt die Gesellschaft ein Aktienbuch, und wer wirtschaftlich massgeblich beteiligt ist, muss sich der Gesellschaft melden. Diese Pflichten sind nicht öffentlich, aber verbindlich — Verstösse haben Folgen. Richten Sie Aktienbuch und Meldungen deshalb gleich bei der Gründung ein.

Was Ihre AG-Gründung kostet — und was inbegriffen ist.

So läuft Ihre AG-Gründung.

Jeder Schritt zeigt, wer handelt, wie lange es dauert — und was am Ende vorliegt.

  1. Online erfassen

    Ein geführter Dialog führt Sie Schritt für Schritt durch alle Angaben Ihrer Gründung.

    Dauer
    ca. 20 Min
    Wer
    Sie
  2. Prüfung & Dokumente

    Wir prüfen Ihre Angaben und geben die Gründungsdokumente frei — innert spätestens eines Werktags.

    Dauer
    bis 1 Werktag
    Wer
    Firmbase
  3. Kapitaleinzahlung

    Sie eröffnen das Kapitaleinzahlungskonto, zahlen das Kapital ein und reichen uns die Unterlagen ein.

    Dauer
    3–10 Werktage
    Wer
    Sie und Ihre Bank
  4. Beurkundung

    Mit den unterzeichneten Unterlagen führen wir die Beurkundung des Gründungsakts beim Notariat durch.

    Dauer
    1 Termin, ca. 30 Min
    Wer
    Firmbase
  5. Handelsregister

    Wir melden die Gesellschaft beim Handelsregisteramt an und überwachen die Eintragung bis zur Publikation.

    Dauer
    3–10 Werktage
    Wer
    Handelsregisteramt

Häufige Fragen

Nicht zwingend. Mindestanteil je Aktie und absoluter Einzahlungsbetrag werden getrennt vom eingetragenen Aktienkapital dargestellt.

Nein. Der Gründungsablauf schafft eine neue AG. Für den Rechtsformwechsel einer bestehenden GmbH ist die begleitete Umwandlungsprüfung vorgesehen.

Als Einzahlung bei der Gründung: ja. Als Kapital: nein. Das Aktienkapital beträgt mindestens CHF 100'000; einbezahlt sein muss davon mindestens die Hälfte. Der Rest bleibt von den Aktionären geschuldet.

Ja, als begleitete Umwandlung — die Gesellschaft bleibt dabei dieselbe. Firmbase prüft den Fall und begleitet den Rechtsformwechsel als eigenen Ablauf.

Der Verwaltungsrat führt die Gesellschaft und trägt die nicht übertragbare Gesamtverantwortung. Dazu gehören Organisation, Finanzaufsicht und die Verantwortung für korrekte Meldungen. Bei der Ein-Personen-AG sind Sie Aktionär und Verwaltungsrat in einer Person.

Gegen aussen ja: Aktionäre erscheinen nicht im Handelsregister. Intern gibt es Grenzen — die Gesellschaft führt ein Aktienbuch, und wirtschaftlich Berechtigte müssen gemeldet werden. Bank und Behörden erfahren die Eigentümer also durchaus.

Sie zahlen bei der Gründung mindestens die Hälfte des Aktienkapitals ein. Der Rest bleibt von den Aktionären geschuldet und kann später eingefordert werden. Im Ernstfall — etwa im Konkurs — wird er fällig.

Bereit für den nächsten Schritt?

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