Schweizer Firma für internationale Gründer
Klären Sie die rechtlichen und praktischen Bausteine Ihres Vorhabens, bevor Sie eine GmbH oder AG gründen.
Vier Missverständnisse, die Zeit und Geld kosten
Diese vier Annahmen halten sich bei internationalen Gründungen hartnäckig — und keine davon stimmt so, wie sie klingt:
- «Ich brauche einen Schweizer Partner.» — Nein. Sie können die Gesellschaft zu 100 Prozent aus dem Ausland besitzen. Was die Firma braucht, ist eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz. Das ist eine Funktions-, keine Eigentumsfrage.
- «Es zählt die Nationalität.» — Nein, der Wohnsitz. Eine Schweizer Staatsangehörige im Ausland erfüllt die Anforderung nicht; eine ausländische Person mit Schweizer Wohnsitz schon.
- «Mit der Firma bekomme ich ein Aufenthaltsrecht.» — Nein. Firmeneigentum und Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligung sind getrennte Verfahren mit eigenen Regeln und eigenen Behörden.
- «Die Beurkundung mache ich per Video.» — Eine Fernbeurkundung per Video gibt es in der Schweiz derzeit nicht. Es gibt aber einen etablierten Weg ohne Anreise: die Vertretung mit Vollmacht.
Die Vertretung mit Schweizer Wohnsitz: Funktion, Haftung, Kosten
Die vertretungsberechtigte Person ist kein Briefkasten: Sie trägt Pflichten, die persönlich werden können. Professionelle Mandate sind deshalb nicht günstig. Sie kosten wiederkehrend, Jahr für Jahr, und übersteigen über die Zeit die einmaligen Gründungskosten deutlich.
Planen Sie diese Rolle zuerst: wer sie übernimmt, was sie kostet, wie sie abgesichert ist. Firmbase klärt in der begleiteten Erstprüfung, welche Konstellation zu Ihrem Fall passt — bevor Sie Geld ausgeben.
Die Bank bestimmt Ihre Zeitachse
Bei Gründungen mit ausländischen Eigentümern prüfen Banken vertieft: Herkunft der Mittel, Struktur, Geschäftsmodell. Diese Prüfung dauert — und keine Bank ist verpflichtet, ein Konto zu eröffnen. Realistisch heisst das: Die Bankbeziehung ist Ihr kritischer Pfad, nicht das Handelsregister.
Was Sie tun können: Unterlagen früh bereitlegen — beglaubigte Ausweiskopien, aktuelle Wohnsitznachweise, eine nachvollziehbare Mittelherkunft. Machen Sie zudem das Geschäftsmodell in einem Absatz erklärbar. Die begleitete Erstprüfung setzt genau hier an, bevor Gründungskosten entstehen.
Beurkundung ohne Anreise
Für die Gründung müssen Sie nicht zwingend in die Schweiz reisen. Bei der öffentlichen Beurkundung können Sie sich mit einer Vollmacht vertreten lassen. Ob und wie, hängt vom Notariat und Ihrem Fall ab. Für Gründerinnen und Gründer im Ausland ist es der übliche Weg.
Was Ihre Gründung kostet — und was inbegriffen ist.
Ablauf
Ausgangslage schildern
Beschreiben Sie Eigentum, Wohnsitze, Tätigkeit, Zielrechtsform und geplante Präsenz.
Anforderungen trennen
Firmbase ordnet Vertretung, Domizil, Banking, Bewilligungen und Steuerthemen einzeln ein.
Nächsten Schritt vereinbaren
Nach der Eignungsprüfung erhalten Sie einen abgegrenzten Vorschlag für das weitere Vorgehen.
Häufige Fragen
Ja, ausländisches Eigentum ist grundsätzlich möglich. Die Eigentumsfrage löst jedoch Vertretungs-, Bewilligungs-, Bank-, Domizil- oder Steuerfragen nicht automatisch.
Nein. Gesellschaftseigentum und Arbeits- oder Aufenthaltsrecht sind getrennte Bereiche. Die zuständigen Behörden beurteilen Bewilligungen nach den anwendbaren Regeln.
Für die Beurkundung nicht zwingend — die Vertretung mit Vollmacht ist etabliert. Für die Bankbeziehung verlangen manche Banken persönliche Termine; das klärt die Erstprüfung für Ihren Fall.
Nein. Das Eigentum ist frei. Erforderlich ist eine vertretungsberechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz — sie muss nicht an der Gesellschaft beteiligt sein.
Internationale Vorhaben starten mit einer begleiteten Erstprüfung Ihrer Konstellation. Umfang und Preis nennen wir nach dieser Prüfung — abhängig von Vertretung, Bank und Struktur. So zahlen Sie nicht für einen Ablauf, der nicht passt.
Bereit für den nächsten Schritt?
Schildern Sie Ihre Struktur; Firmbase grenzt Eignung, Leistungsumfang und nächste Schritte ab.
