Einzelfirma mit Handelsregistereintrag
Ihre Einzelfirma überträgt das Geschäft mit einem schriftlichen Vertrag, dem die Stichtagsbilanz als Inventar beiliegt. Mit dem Eintrag im Handelsregister gehen alle darin aufgeführten Aktiven und Passiven in einem Schritt und von Gesetzes wegen auf die neue Gesellschaft über. Forderungen müssen dafür nicht einzeln abgetreten werden, und die Schulden gehen ohne Zustimmung der Gläubiger über; nur Grundstücke brauchen zusätzlich eine öffentliche Beurkundung. Ihre Einzelfirma wird gleichzeitig im Handelsregister gelöscht. Für Schulden, die vor der Übertragung entstanden sind, haften Sie eine gewisse Zeit lang neben der Gesellschaft.
